In der 13. Novelle des Führerscheingesetzes wurde ua der § 32b ergänzt. In diesem sowie im § 1 FSG werden die Bestimmungen zum Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bis 5,5 t geregelt.
Lenker dieser Einsatzorganisationen dürfen seit dem Inkrafttreten am 01.01.2011 Einsatzfahrzeuge bis 5,5 t Gesamtmasse mit der (gültigen) Lenkberechtigung der Klasse B (PKW bis 3,5t) lenken.
Voraussetzung dazu ist jedoch eine schriftliche Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten. Wie im Detail die interne theoretische und praktische Ausbildung in Kärnten aussehen und zu welchem Zeitpunkt diese theoretischen und praktischen Prüfungen diesbezüglich beginnen werden, wird durch des Kärntner Landesfeuerwehrverband bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Feuerwehrführerscheines bis dahin nicht verändert werden!
In Köttmannsdorf sind von den derzeit 71 aktiven Kameraden 29 berechtigt unseren beiden Einsatzfahrzeuge (4,2 t und 14,2 t) zu lenken.
Fotos: KLFV und Rosenbauer