10. January 2012
Wir haben bereits am 23.10.2010 in einer Information über die Einführung der Rettungsgasse in Österreich berichtet. Seit 1. Jänner 2012 ist diese Regelung nun gesetzlich in Kraft. Leider gibt es immer wieder Mißverständnisse und Fragen zu diesem Thema. Hier noch einmal die Bestimmungen kurz dargestellt.
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.
Dh, dass schon bei JEDER STAUBILDUNG die Rettungsgasse geformt werden muss. Es ist nicht relevant, ob sich bereits ein Unfall ereignet hat oder nicht.
Welche Vorteile bringt sie mit sich?
Alle Einsatzfahrzeuge und die Straßen- und Pannendienste dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Wer muss wann was tun?
Alle Verkehrsteilnehmer (Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse) sind verpflichtet die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr (wenn absehbar ist, dass der Verkehr zum Stillstand kommen wird) zu bilden. Die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig (Auch auf den Pannenstreifen). Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.
Die Rettungsgasse darf erst wieder aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem Stillstand mehr gerechnet werden muss.
Bei Engstellen in Tunnel oder auf Brücken muss dem sich annähernden Einsatzfahrzeug bestmöglich Platz gemacht werden.
Wo gilt die Rettungsgasse?
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie derzeit in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.
Es gilt also auch nun noch, dass Bereiche mit einem Fahrstreifen (Auf- Abfahrten - sogenannten Rampen - und Zufahrten mit einem Fahrstreifen, dass dort nur wie bisher rechts auszuweichen ist).
Achtung!
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten- Es drohen Strafen bis zu 2.180 Euro!
Weitere Informationen zur Rettungsgasse finden sie hier.