15. March 2012
Wir teilen hier mit, dass mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf im gesamten Bezirk Klagenfurt Land jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald und auf waldnahen Flächen VERBOTEN ist!
Die Verordnung der BH Klagenfurt erging am 15.03.2012 an alle Gemeinden, Sicherheitsdienststellen und Feuerwehren in diesem Bereich diese zu verlautbaren und streng zu überwachen. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7.270,- Euro.
Wir appellieren an die Vernunft jedes Einzelnen bei dieser extremen Trockenheit besonders auf unsere Natur zu achten und Vorsorge zu treffen, dass niemand durch Unachtsamkeit zu Schaden kommt! Weitere Informationen erhalten sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service – Sicherheitstipps –Waldbrand.
Grundsätzlich gibt es nur Ausnahmen dazu bei den Osterfeuern (nur am Karsamstag), bei den Georgsfeuern (22.- 24 April), den Sonnwend- und Johannisfeuern (21. - 24. Juni) und bei den 10. Oktober Feuern (am Abend des 9. Oktober). Hierfür liegt die Verordnung des Landeshauptmannes vom 20.06.2011, Zl: 15-LL-114/2010 vor.
Es dürfen bei allen (Brauchtums)Feuern ausnahmslos nur biogene Abfälle (Äste, Blätter, unbehandelte Holzteile) verbrannt werden!!
Die Verordnung ist diesem Bericht als PDF angeschlossen.