25. September 2012
Wir haben schon mehrfach in unseren Berichten auf die Vorteile von Rauchmeldern in Wohnhäusern und Wohnungen aufmerksam gemacht. Auch haben wir bei unseren Feuerlöscherüberprüfungen immer wieder diesbezüglich aufgeklärt. Nun ist es soweit. Wir weisen darauf hin, dass nach den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen in Kärnten ab 1. Oktober 2012 alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen!
Für bestehende Wohnungen und Häuser gilt eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2013. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch dort Rauchwarnmelder eingebaut sein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss in jedem Aufenthaltsraum (Wohnraum) sowie im Fluchtweg (Flur) ein Rauchwarnmelder an der Decke angebracht werden. Ausgenommen sind die Küche, weil hier zu oft Fehlalarme entstehen würden.
Beachten sie besonders beim Kauf auf das CE Prüfzeichen (ÖNORM EN 14604). Diese Rauchwarnmelder sind im Handel in unterschiedlichen Preis- (Qualtiäts)klassen erhältlich. Gute Rauchwarnmelder verfügen über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung, eine akustische Warnfunktion um auf den Batteriewechsel hinzuweisen und eine einfache Gebrauchsanleitung.
Es gilt: Bei Mietunterkünften ist der Eigentümer für die Anschaffung der Geräte verantwortlich, jedoch der Mieter für die Wartung. Weiters gibt es bei Nichtanschaffung keine Strafen. Jedoch werden bei Schadensfällen die Versicherungen keine Zahlungen leisten und es kann bei Bränden mit Verletzungen und anderen Folgen zu Anzeigen an die Gerichte kommen.
Nähere Informationen erhalten sie hier auf unserer Webseite und selbstverständlich bei den Kameraden der Feuerwehr in Köttmannsdorf. Die nächste Möglichkeit sich zu informieren gibt es am Samstag, den 29.09.2012 im Zuge des „Tag der offenen Tür" im Rüsthaus Köttmannsdorf.