Zur Information. Mit heutigem Tag (30.03.2021) wurde von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden erlassen. Diese ist bis auf Widerruf gültig.
Die Bestimmungen betreffend der Osterbräuche und den derzeit geltenden Vorschriften bleiben durch diese Verordnung unberührt.