24. March 2013
Der Jahreszeit entsprechend möchten wir sie erneut aufmerksam machen, dass Osterfeuer nach den gesetzlichen Bestimmungen ausnahmslos nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag entzündet werden dürfen. Natürlich sind auch alle anderen Feuer (wie zB: das Abbrennen von Wiesen) ganzjährig verboten!
Wenn sie heuer ein Osterfeuer entzünden wollen, dann ist es vorgeschrieben, dass sie bis spätestens Donnerstag, den 28.03.2013 dieses beim Gemeindeamt anmelden müssen. Es ist dabei eine verantwortliche Person zu nennen. Nähere Informationen dazu finden sie auf hier auf unserer Website und am Gemeindeamt Köttmannsdorf unter 04220/2203 und koettmannsdorf@ktn.gde.at.
Eine Vorlage für die Anmeldung finden sie hier.
Die Kameraden der FF Köttmannsdorf wünschen Ihnen allen
schöne Feiertage und ein frohes Osterfest!