Die Brandgefahr wird im Privatbereich oft unterschätzt. Vor jeder Tätigkeit sollte überprüft werden, ob dadurch ein Brand entstehen könnte. Wird eine Gefahr erkannt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Adventkranz und Christbaum
Advent- und Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:
– Adventkränze & Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
– Kerzen am Adventkranz nicht zu weit herunterbrennen lassen
– Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden
– Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können.
Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) ist.
Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen.
Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät bereitstellen (z.B. Nasslöscher oder Sodawasserflasche)
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einen Kübel Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit. Näheres auch bei unserem Sicherheitstipp für Weihnachten.
Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen, etc.) entsorgt werden. Asche darf nur in vorgesehenen Behältern entleert werden, die im Freien stehen.
Aufstellung von Wärmegeräten
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindesten 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Wärmegeräte sind zwar mit Einrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung ausgestattet, dürfen jedoch nur unter Aufsicht betrieben werden. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.
Auftauarbeiten
Eingefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur von einem Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.
Brennbare Abfälle
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.
Bügeleisen
Durch die große Wärmeabgabe kann ein „vergessenes“ Bügeleisen rasch zu einem Brand führen. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
Fernsehgeräte, Videorecorder, DVD- und Bluerayplayer
Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorecorder etc. geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. Starke Staubablagerung kann in derartigen Geräten zu Wärmestau und somit zur Brandgefahr führen.
Heißes Fett
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“!
Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein oftmaliger Fettwechsel die Brandsicherheit.
Heizmatten
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. Beschädigte Heizmatten stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar.
Heizperiode
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neubauten geboten. Die Heizungsanlage ist laut Herstellervorschriften zu betreiben.
Heimwerken
Bei diversen Arbeiten wie z. B. Trennschleifen, Schweißen, Löten, Abbrennen besteht eine hohe Brandgefahr. Überprüfen Sie vor derartigen Tätigkeiten die Umgebung Ihres Arbeitsplatzes auf entzündbare Materialien und treffen Sie geeignete Maßnahmen, damit Ihre Tätigkeit keinen Brand auslösen kann. Stellen Sie ein für die Brandklasse geeignetes Löschgerät bereit und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut. Gehen Sie kein Risiko ein, fragen Sie Fachleute, wenn Sie nicht sicher sind ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen. Führen Sie mehrmalige Nachkontrollen des Arbeitsbereiches innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durch.
Küchendunstabzüge
Das Wechseln der Filter von Küchendunstabzügen ist eine wesentliche Brandschutzmaßnahme. Den in der Betriebsanleitung vorgegebenen maximalen Zeitabstand beachten. Bei intensiver Verwendung ist ein früheres Austauschen notwendig. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
Wird das Abzugsrohr von Dunstabzügen durch den Dachboden geführt, kann es bei nicht sachgemäßer Ausführung im Falle eines Küchenbrandes zu einer raschen Brandausbreitung auch auf den Dachboden kommen.
Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, auch keine brennbaren Flüssigkeiten, ausgenommen Erntegüter, gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Bau- und Feuerpolizeiliche Vorschriften einhalten.
Öfen und Herde
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
– Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
– Ofenschirm verwenden
– Rauchfangkehrer zu Rate ziehen
Rauchen
Durch Sorglosigkeit beim Rauchen kann es leicht zu einem Brand kommen. Besonders das Wegwerfen von glühenden Zigarettenresten stellt eine große Gefahr dar. Durch das Einschlafen mit der brennenden Zigarette in der Hand sind schon viele Menschen ums Leben gekommen.
Spraydosen
Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren, daher dürfen sie nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden.
Verarbeitung von leicht entzündbaren Stoffen
Viele Lacke, Kleber, Putzmittel usw. enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
-Sicherheitshinweise auf Verpackung beachten
-Während der Arbeit immer gut lüften
-Keine Lichtschalter betätigen
-Keine Geräte verwenden wo es zu einer Funkenbildung kommen kann (elektrisches Handwerkzeug, Küchengeräte, Spielzeug, Mobiltelefone usw.)
-Kein Feuer und offenes Licht verwenden, Rauchverbot beachten
-Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden
-Feuergefährlichen Abfall (verunreinigte Lappen) richtig entsorgen
-Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen