Der vorbeugende Brandschutz umfasst
- Vorkehrungen für einen erfolgreichen und sicheren Feuerwehreinsatz
- Alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung
- Alle baulichen & organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall eines Brandes
- Sicherung der Fluchtwege & Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden
Baulicher Brandschutz
- Abstände schaffen und einhalten
- Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzabschottungen
- Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
- Feuerstätten und Kamine regelmäßig überprüfen
- Ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
- Blitzschutz
Rauchmelder
Rauchmelder sind speziell entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte, welche bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich eingesetzt werden. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwelbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus.
Seit dem 1. Juli 2013, für Neubauten schon seit dem 1. Oktober 2012, gilt in Kärnten die Rauchwarnmelderpflicht, auch Brandmeldepflicht oder Rauchmelderpflicht genannt.
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen sind in Aufenthaltsräumen (Schlafzimmer, Wohnzimmer) sowie Gängen (Flur, Vorraum – Windfang, etc.) in Wohnungen / Wohnhäusern jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder lt. Herstellerangaben zu installieren und zu warten (periodisches Testen). Ausgenommen sind Küchen.
Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird.
Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Feuerbeschau
Die „Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung“ regelt die Durchführung der Feuerbeschau. Die Feuerbeschau ist in regelmäßigen Intervallen von Brandschutzexperten durchzuführen.
Was ist die Feuerbeschau?
Die Feuerbeschau bei Gebäuden dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie die Brandbekämpfung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern können.
Was ist zu überprüfen?
Bei der Feuerbeschau ist durch Augenschein insbesondere zu ermitteln,
- ob die Vorschriften der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung in Verbindung mit der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung sowie allfällige Bescheide eingehalten werden oder sonst Missstände in feuerpolizeilicher Hinsicht vorliegen
- ob brandgefährliche Bauschäden bestehen
- ob sonstige Umstände bestehen, die für die Brandsicherheit oder die Brandbekämpfung von Bedeutung sind
Wie oft ist die Feuerbeschau durchzuführen?
Die Feuerbeschau ist unter Bedachtnahme auf das brandschutztechnische Risiko der baulichen Anlage durchzuführen. Sie ist bei baulichen Anlagen mit
- geringem brandschutztechnischen Risiko alle 15 Jahre
- mittlerem brandschutztechnischen Risiko alle 9 Jahre
- hohem brandschutztechnischen Risiko alle 5 Jahre durchzuführen.
Wie sind die brandschutztechnischen Risiken definiert?
• Geringes brandschutztechnisches Risiko:
Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen und gleichwertige Anlagen.
• Mittleres brandschutztechnisches Risiko:
Bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischen Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.
• Hohes brandschutztechnisches Risiko:
1. Seveso- oder IPPC-Betriebsanlagen
2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen mit umfangreichen, wartungsbedürftigen Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Rauchwärmeabzugsanlagen
3. Geschäftsbauten mit mehr als 2000 m² Betriebsfläche
4. Bauten für größere Menschenansammlungen, das sind mehr als 120 Personen in einem Raum oder mehr als 240 Personen in zusammenhängenden Räumen
5. Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Metern (Hochhäuser)
6. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime
7. Garagen mit einer Nutzfläche von über 1000 m²
8. sonstige Objekte mit erhöhter Brandgefahr, wie historisch wertvolle Gebäude und Museen
9. volkswirtschaftlich bedeutsame Gebäude, wie Fernheizwerke über 350 kW
10. Biogasanlagen
11. Gebäude, in welchen im Brandfall mit Sicherheit erschwerte Evakuierungs- und Rettungsbedingungen zu erwarten sind
Wer stuft das Risiko ein?
Die Einstufung ist vom Rauchfangkehrer vorzunehmen. Ist der Gebäudeeigentümer (die Hausverwaltung oder der Nutzungsberechtigte) mit der Einstufung nicht einverstanden, hat darüber der Bürgermeister zu entscheiden.
Wer führt die Feuerbeschau durch?
Bei baulichen Anlagen mit geringem und mittlerem brandschutztechnischen Risiko ist die Feuerbeschau durch den Rauchfangkehrer durchzuführen.
Bei baulichen Anlagen mit hohem brandschutztechnischen Risiko ist die Feuerbeschau von nachfolgenden Brandschutzorganen durchzuführen:
• Sachverständige gemäß Kärntner Feuerwehrgesetz
• einschlägige Ziviltechniker
• einschlägige Ingenieurbüros
• gerichtlich beeidete Brandschutzsachverständige
Wie viel kostet die Feuerbeschau?
Für das geringe und mittlere Risiko (Rauchfangkehrer) sind die Tarife durch das Landesgesetz (Verordnung des Landeshauptmannes betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe) geregelt.
Beim hohen Risiko ist das Entgelt frei zu vereinbaren.
Wie ist das Ergebnis der Feuerbeschau zu dokumentieren?
Bei Feuerbeschauen durch den Rauchfangkehrer (geringes und mittleres Risiko) wird von ihm ein Protokoll erstellt und etwaig vorhandene Mängel aufgezeigt. Diese Mängel sind innerhalb einer vom Rauchfangkehrer gesetzten Frist zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Behebung der Mängel wird durch den Rauchfangkehrer überprüft. Sofern die aufgezeigten Mängel nicht behoben werden, ergeht das Protokoll an die Gemeinde. Der Mängelbeseitigungsauftrag ergeht in weiterer Folge durch die Gemeinde (Bescheid).
Bei hohem Risiko ist durch das beauftragte Brandschutzorgan eine Niederschrift aufzunehmen, in der feuerpolizeiliche Mängel aufgezeigt werden. Diese Niederschrift wird an den Gebäudeeigentümer ausgehändigt und ist durch ihn an die Gemeinde zu übermitteln. Der Mängelbeseitigungsauftrag ergeht in weiterer Folge durch die Gemeinde (Bescheid).
Klicken Sie hier für weitere Informationen.